Zwischen meinen Kunden und mir entsteht ein Dienstvertrag gemäß BGB §611ff, der mich zu sorgfältiger Bemühung verpflichtet und den Kunden zur Bezahlung des Aufwands. Eine erfolgsabhängige Vergütung ist nicht vereinbart. Es wird kein Werkvertrag geschlossen.
Obwohl ich Heilpraktiker für Psychotherapie bin, handelt es sich bei meinem hier beschriebenen Dienstleistungsangebot weder um eine Therapie noch um die Behandlung von Krankheiten. Beim Kunden wird eine allgemeine Gesundheit erwartet und vorausgesetzt. Die Dienstleistung ersetzt keine ärztliche oder therapeutische Behandlung oder Beratung. Sollte der Kunde therapeutische Hilfe wünschen, müsste hierzu ein gesonderter Vertrag geschlossen werden. Eine therapeutische Tätigkeit wird von mir im Rahmen dieser Dienstleistungen nicht beworben oder angestrebt.
Ziele der Dienstleistungen sind:
• Unterweisung in Kommunikationstechniken, Einüben von Denktechniken,
• Steigerung der Kreativität, des Selbstvertrauens, der persönlichen Leistungsfähigkeit und des Wohlbefindens des Kunden,
• Unterstützung bei Management- und Marketingaufgaben.
Die Durchführung der Dienstleistung erfolgt je nach Auftrag in den Räumen des Kunden, in Räumen, die ich für diesen Zweck anmiete oder an Orten, die der Kunde mit mir gemeinsam auswählt. Die Kosten für Raumbeschaffung und Anreise trägt der Kunde.
Pro Anreisekilometer berechne ich innerhalb der EU 1 Euro ab D-63500 Seligenstadt/Hessen. Die Anreisezeit wird bei dieser Preisfindung nicht berechnet. Ab 100 km ist die Anreise und eine Arbeitsstunde im Voraus zu bezahlen, spätestens in bar bei Ankunft gegen Handquittung. Eventuelle Übernachtung und Verpflegung bezahlt der Kunde.
Die Bedarfsermittlung und Angebotserstellung sind bis zu 0,5 Stunden für den Kunden kostenfrei. Ist darüber hinaus weitere Arbeitszeit erforderlich, mache ich den Kunden darauf aufmerksam. Die ab dann anfallende Zeit ist honorarpflichtige Arbeitszeit.
Meine Arbeitszeit wird vergütet:
• von Privatkunden mit 90 Euro pro Stunde
• von Selbständigen und Freiberuflern mit weniger als 10 Mitarbeitern mit 120 Euro pro Stunde
• von Unternehmern, größeren Firmen und Behörden mit 240 Euro pro Stunde.
Bei mehr als einem Teilnehmer pro Sitzung oder Seminar erhöht sich für den zweiten bis vierten Teilnehmer der Betrag um jeweils 50%, für den fünften bis zehnten um jeweils 20% und ab dem elften Teilnehmer um jeweils 10%.
Die Abrechnung erfolgt auf 15 Minuten genau. Wünscht der Kunde eine Rechnung oder schriftliche Dokumentation, so erfolgt die Erstellung im Rahmen der Arbeitszeit. Bei Aufträgen von mehr als zwei Stunden werden 50% des Honorars im Voraus fällig.
Bezahlung erfolgt sofort, spätestens innerhalb von fünf Werktagen. Ansonsten wird die Leistung bis zur vollständigen Bezahlung ausgesetzt. Bei langfristigen Projekten erfolgt eine regelmäßige Abschlagzahlung mit anschließender Endabrechnung.
Die Preise verstehen sich aufgrund der Kleinunternehmerregelung ohne Umsatzsteuer.
Die Zusammenarbeit kann von beiden Seiten jederzeit beendet werden. Bereits gebuchte Zeiten sind in voller Höhe zu bezahlen, sofern die Kündigung seitens des Kunden weniger als 30 Tage vor dem vereinbarten Termin liegt.
Mündliche Verträge werden auf Basis der vorgenannten Bedingungen geschlossen.
Gerichtsstand ist Seligenstadt/Hessen.
Seligenstadt, den 14.12.2011
Bernhard Sattler